Reformpool

Grundlagen

Im Artikel 31 der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens sind die Leitlinien für den Kooperationsbereich (Reformpool) geregelt; diese Leitlinien wurden in der Bundesgesundheitskommission im Juli 2008 in einer revidierten Fassung beschlossen.

 

Bisher sind die Ziele von Reformpool-Projekten wie folgt definiert:

(1) Grundsätzliche Ziele sind

a) die Erhöhung der Effektivität des Gesundheitswesens (Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, Erhöhung der Patientenorientierung, Qualitätsverbesserung, Verminderung von Zugangsbarrieren) sowie

b) die Erhöhung der Effizienz des Gesundheitswesens

(2) Weitere Rahmenbedingungen für Vorhaben und Projekte sind

a) die Oö. Gesundheitsziele, die als inhaltliche Orientierung dienen
(s. www.gesundheitsplanung.at )

b) die Erwartung, dass konkrete Veränderungen in Versorgungsstrukturen (Nahtstellen-management) und Behand-lungsprozessen (Disease-Management) zum Gegenstand gemacht werden

Die Beseitigung von Versorgungsdefiziten kann prinzipiell kein Reformpoolprojekt sein, da eine kosten- und mengenmäßige Bewertung und Evaluierung der durchgeführten Leistungsverschiebung nicht möglich ist. Ebenso verhält es sich mit dem medizinischen Fortschritt.

 

Einreichung

Das Einreichprozedere wurde in der Plattformsitzung am 13.11.06 beschlossen und ist in der Richtlinie für den Reformpool im Detail beschrieben. Mit der folgenden Grafik werden die einzelnen Phasen nochmals verdeutlicht:

Der Erstkontakt von Projektwerbern mit dem Oö. Gesundheitsfonds erfolgt demnach durch die Einreichung einer Projektidee – das dafür entwickelte Einreichformular steht als Download zur Verfügung.

Die Einreichung von Reformpoolprojekten hat ebenfalls bei der Geschäftsstelle des Oö. Gesundheitsfonds zu erfolgen. Grundlage dafür bildet das Einreichformular für Reformpool-Projekte.

Die aktuellen Reformpoolprojekte mit einer kurzen Beschreibung sowie der dazugehörigen Kontaktperson finden Sie unter Projekte.