Struktur
Die Rechtsgrundlage des Oö. Gesundheitsfonds ist dem § 1 Oö. Gesundheitsfondsgesetz zu entnehmen: „Zur Wahrnehmung der in der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013 (im Folgenden „Vereinbarung“) und der in diesem Landesgesetz umschriebenen Aufgaben im Bereich der Krankenanstaltenfinanzierung besteht im Land Oberösterreich ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit mit Sitz in Linz. Der Fonds trägt die Bezeichnung „Oö. Gesundheitsfonds".
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG formuliert im Artikel 1 als Gegenstand und Schwerpunkte für die Legislaturperiode bis Ende 2013 zur Organisation des Gesundheitswesens folgendes:
Die Vertragsparteien kommen überein, nach Maßgabe der nachstehenden (auszugsweisen) Bestimmungen dieser Vereinbarung
- weiterhin eine Bundesgesundheitsagentur mit einer Bundesgesundheitskommission und Landesgesundsheitsfonds mit Gesundheitsplattformen auf Länderebene zur regionen- und sektorenübergreifenden Planung, Steuerung und zur Sicherstellung einer gesamthaften Finanzierung des gesamten Gesundheitswesens einzurichten.
- Mittel für den Kooperationsbereich (Reformpool) in den Landesgesundheitsfonds vorzusehen.
- Mittel für Planungen und Projekte, die der Sicherstellung und der Besserung der Qualität, der Effizienz und der Effektivität der Gesundheitsvorsorgung dienen, vorzusehen.
Inhaltliche Schwerpunkte dieser Vereinbarung (auszugsweise) sind
- Intensivierung der erforderlichen Strukturveränderungen im intra- und extramuralen Bereich,
- Weiterentwicklung des Kooperationsbereich (Reformpool),
- sektorenübergreifende Finanzierung von ambulanten Leistungen,
- Forcierung der Maßnahmen zur Sicherstellung einer integrierten und sektorenübergreifenden Planung, Steuerung und Finanzierung des gesamten Gesundheitswesens,
- zur Effektivitäts- und Effizienzsteigerung eine verbindliche Verankerung der Qualitätsarbeit,
- die Grundsätze für ein Nahtstellenmanagement zwischen den verschiedenen Leistungserbringern,
- Unterstützung der Arbeiten zum Auf- und Ausbau der für das Gesundheitswesen maßgeblichen Informations- und Kommunikationstechnologien (wie ELGA; eCard, eHealth) auf Basis einer Kosten-Nutzenbewertung.
DOWNLOADS
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Landesgesetz über den Oö. Gesundheitsfonds (pdf-Download)
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Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (pdf-Download)